Bau

Ministerin Scharrenbach: Dorferneuerung 2018 – Programmentwurf veröffentlicht

14.03.2018

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit:

Die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen mit ihren zahlreichen Dörfern und dörflich geprägten Kommunen sind Lebens- und Wirtschaftsräume für nahezu die Hälfte der Einwohner des Landes.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat heute einen Entwurf für das Dorferneuerungsprogramm 2018 veröffentlicht.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Die ländlichen Räume in den Nordrhein-Westfalen stehen vor besonderen Herausforderungen. Daher werden wir das Dorferneuerungsprogramm modernisieren. Insbesondere überhöhte bürokratische Auflagen für den Zugang zum Programm schaffen wir ab: Es kommt darauf an, Maßnahmen umzusetzen und nicht viel Zeit und Geld in die Planung zu stecken. Mit dem Dorferneuerungsprogramm 2018 liegt der Fokus der Landesregierung auf Maßnahmen, die die Nutzungsvielfalt, das Erscheinungsbild, die Identität und das Gemeinschaftsleben in den Dörfern und damit die Heimat stärken.“

Für das Dorferneuerungsprogramm werden Bund und Land voraussichtlich 12,25 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Da derzeit noch kein Bundeshaushalt für das laufende Jahr 2018 zur Verfügung steht, wird das Dorferneuerungsprogramm nur im Entwurf veröffentlicht, um allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich bereits jetzt auf die neuen Fördergrundsätze vorbereiten zu können.

 
Fördergegenstände im Programmentwurf zur Dorferneuerung 2018:

  • Die Änderung/Umnutzung oder Errichtung von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde oder Dritter anstelle der Gemeinde kann gefördert werden. Bei den Gemeinschaftseinrichtungen handelt es sich um öffentlichen Zwecken dienende bauliche Anlagen und Einrichtungen, die die soziale, kulturelle oder allgemeine Grundversorgung der Bewohner des Dorfes gewährleisten.
  • Die Änderung/Umnutzung vorhandener dörflicher Bausubstanz und bestehender Gemeinschaftseinrichtungen hat Fördervorrang. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich dabei typischerweise um Gebäude handelt, die wegen ihrer städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten werden und/oder wenn der Betrieb in ehrenamtlicher Trägerschaft erfolgt.
  • Gefördert werden können die Herstellung oder Änderung und Einrichtung dörflicher Plätze, Straßen und Wege zur dorfgemäßen Gestaltung des Ortsbildes und zur Schaffung neuer Kommunikationszentren, Herstellung oder Änderung von Grünanlagen, sofern diese ähnliche soziale Funktionen erfüllen wie die genannten Plätze.
  • Private Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten und Grünflächen können gefördert werden. Ziel ist es, die ländliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem und regionaltypischem Charakter zu stärken.
  • Der Abriss leerstehender, nicht erhaltenswerter Gebäude mit anschließender Nutzung des Grundstückes im Sinne der Dorfentwicklung (z. B. Schaffung neuer Baumöglichkeiten, Anlage dauerhafter Grünflächen) ist förderfähig. Ziel ist es, städtebauliche Missstände zu bewältigen und eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung zu schaffen, insbesondere an exponierten, ortsbildprägenden Lagen in den Ortskernen.

Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich:

  • für Maßnahmen der Gemeinden höchstens 250.000 Euro
  • für Maßnahmen Privater höchstens 50.000 Euro.
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