Bau

Ministerin Scharrenbach: Neue Kappungsgrenzen-Verordnung für Nordrhein-Westfalen – Einleitung der Verbändeanhörung

18.04.2019

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Verbändeanhörung für eine neue Kappungsgrenzenverordnung im Mietrecht eingeleitet.

Nach Paragraph 558 Bürgerliches Gesetzbuch kann in Bestandsmietverhältnissen die Miete um bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden (Kappungsgrenze). Wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Gemeindeteil gefährdet ist, kann die Kappungsgrenze auf 15 Prozent abgesenkt werden.

Die Landesregierungen sind bundesgesetzlich ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze gelten soll.

Der nun vorliegende Verordnungs-Entwurf sieht den Einbezug von 37 von 396 Städten und Gemeinden vor: 30 bisher einbezogene Städte fallen heraus, acht Städte werden neu einbezogen. Für 29 Städte soll die landesrechtliche Kappungsgrenze bestehen bleiben: Darunter befinden sich Köln, Düsseldorf, Münster, Bielefeld, Paderborn, Aachen, Bonn und Leverkusen. Die neue Verordnung soll zum 1. Juni 2019 in Kraft treten.

Die Landesregierung hat für alle 396 Städte in Nordrhein-Westfalen prüfen lassen, ob eine Anspannung der Wohnungsmärkte derart besteht, dass der Erlass einer neuen Kappungsgrenzen-Verordnung gerechtfertigt ist. Kriterien hierbei sind die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen, angemessene Bedingungen bei der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen und die besondere Gefährdung bei der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen.

„Bei der neuen Gebietskulisse haben wir genau hingeschaut, in welchen Gemeinden und Städten ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Die Neueinteilung war notwendig, da die letzte Prüfung der 396 Städte und Gemeinden aus dem Jahr 2014 stammte. In der Zwischenzeit hat sich der Wohnungsmarkt regional zum Teil stark verändert. Die neue Auswertung wird auch Folgen für die Einstufung von Städten im Rahmen der Gebietskulisse der öffentlichen Wohnraumförderung haben: Die Städte Bielefeld, Bochum, Dortmund, Mülheim an der Ruhr, Solingen und Kleve werden zum 1. Juni 2019 höhergestuft, um die Investitionsbereitschaft im preisgebundenen Mietwohnraum zu erhöhen. Der beste Mieterschutz ist ein Mehr an Wohnungsbau in allen Segmenten“, sagt Ministerin Ina Scharrenbach.

Die von Seiten der Landesregierung vorgeschlagene Einstufung der Städte und Gemeinden in die neue Gebietskulisse basiert auf einem Gutachten des Instituts F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH, Hamburg.

Unabhängig von der Neueinstufung der Städte und Gemeinden werden die Kappungsgrenzenverordnung sowie die weiteren drei landesrechtlichen Mietverordnungen (Mietpreisbegrenzungsverordnung, Kündigungssperrfristverordnung, Umwandlungsverordnung) auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Dazu hat die Landesregierung ein sogenanntes Mantelgutachten öffentlich ausgeschrieben. Das Gutachten wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 vorliegen. Nach Auswertung der Ergebnisse wird die Landesregierung über den weiteren Einsatz von mietrechtlichen Instrumenten entscheiden.

Hintergrund:
Vor Erlass einer neuen Verordnung ist eine Überprüfung der regionalen Wohnungsmarktsituation nicht nur in den Städten und Gemeinden, die bisher von der Verordnung erfasst sind, sondern in allen Städten und Gemeinden des Landes erforderlich. Es ist zu prüfen, ob eine Anspannung der Wohnungsmärkte derart besteht, dass der Erlass einer neuen Kappungsgrenzenverordnung gerechtfertigt wäre.

 

Anlage

Kommune

Regierungsbezirk

KappungsgrenzenVO
(01. Juni 2014 – 31. Mai 2019)
Anzahl: 59

Entwurf Kappungsgrenzen-VO
(April 2019)
Anzahl: 37

Bad Sassendorf

Arnsberg

x

 

Bochum

Arnsberg

 

x

Dortmund

Arnsberg

 

x

Soest

Arnsberg

x

 

 

Regierungsbezirk Arnsberg

 

2

2

Bielefeld

Detmold

x

x

Paderborn

Detmold

x

x

Rheda-Wiedenbrück

Detmold

x

 

 

Regierungsbezirk Detmold

 

3

2

Dinslaken

Düsseldorf

x

 

Dormagen

Düsseldorf

x

 

Düsseldorf

Düsseldorf

x

x

Emmerich

Düsseldorf

x

 

Erkrath

Düsseldorf

x

x

Essen

Düsseldorf

 

x

Geldern

Düsseldorf

x

 

Grevenbroich

Düsseldorf

x

 

Haan

Düsseldorf

x

 

Hilden

Düsseldorf

x

x

Kamp-Lintfort

Düsseldorf

x

 

Kempen

Düsseldorf

x

 

Kevelaer

Düsseldorf

x

 

Kleve

Düsseldorf

x

x

Langenfeld (Rhld.)

Düsseldorf

x

x

Meerbusch

Düsseldorf

x

x

Mettmann

Düsseldorf

 

x

Moers

Düsseldorf

x

 

Monheim

Düsseldorf

x

x

Mülheim an der Ruhr

Düsseldorf

 

x

Neuss

Düsseldorf

x

x

Ratingen

Düsseldorf

x

x

Rommerskirchen

Düsseldorf

x

 

Solingen

Düsseldorf

 

x

Wesel

Düsseldorf

x

 

 

Regierungsbezirk Düsseldorf

 

21

13

Aachen

Köln

x

x

Alfter

Köln

x

x

Bad Honnef

Köln

x

x

Bergisch-Gladbach

Köln

x

x

Bonn

Köln

x

x

Bornheim

Köln

 

x

Brühl

Köln

x

x

Euskirchen

Köln

x

 

Frechen

Köln

x

x

Hennef (Sieg)

Köln

 

x

Hürth

Köln

x

x

Jülich

Köln

x

 

Kerpen

Köln

x

x

Köln

Köln

x

x

Leverkusen

Köln

x

x

Niederkassel

Köln

x

 

Overath

Köln

x

x

Rösrath

Köln

x

x

Sankt Augustin

Köln

x

x

Siegburg

Köln

x

x

Troisdorf

Köln

x

x

Wesseling

Köln

x

x

 

Regierungsbezirk Köln

 

20

19

Bocholt

Münster

x

 

Bottrop

Münster

x

 

Coesfeld

Münster

x

 

Greven

Münster

x

 

Gronau

Münster

x

 

Haltern am See

Münster

x

 

Lotte

Münster

x

 

Münster

Münster

x

x

Ostbevern

Münster

x

 

Raesfeld

Münster

x

 

Rheine

Münster

x

 

Senden

Münster

x

 

Waltrop

Münster

x

 

 

Regierungsbezirk Münster

 

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