Kommunales

Ministerin Scharrenbach zur geplanten Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes in Leverkusen

12.12.2019

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

Am 1. Juli 2019 hat der Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, dass der in der Ratssitzung am 4. November 2019 einzubringende Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2020 auf Basis eines Gewerbesteuerhebesatzes von 250 Prozentpunkten und eines Grundsteuer B-Hebesatzes von 750 Prozentpunkten zu erstellen ist. Der Gewerbesteuerhebesatz beläuft sich derzeit auf 495 Hebesatzpunkte, der Hebesatz für die Grundsteuer B beläuft sich derzeit auf 790 Hebesatzpunkte. Die Stadt Leverkusen ist Teilnehmerin im „Stärkungspakt Stadtfinanzen“.

Die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans wird von der jeweiligen Bezirksregierung überwacht. Die Bezirksregierung Köln hält nach Prüfung des vorgelegten Haushaltsentwurfes der Stadt Leverkusen ein kommunalaufsichtliches Einverständnis für möglich und legte den Sachverhalt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vor.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat heute der Bezirksregierung Köln und der Stadt Leverkusen geantwortet und dabei eine Maßgabe sowie eine Empfehlung ausgesprochen. In dieser Empfehlung heißt es unter anderem:

  • Es wurden keine – gegenüber der Prüfung der Bezirksregierung Köln – gegenteiligen Erkenntnisse bezüglich der Haushaltsplanung der Stadt Leverkusen für das Jahr 2020 – unter Berücksichtigung reduzierter Hebesätze – gewonnen.
  • Maßgabe: Die Bezirksregierung Köln ging bei ihrer Prüfung davon aus, dass die Stadt Leverkusen auch 2020 die Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro erhalten soll, obwohl in § 5 Absatz 4 Satz 2 Stärkungspaktgesetz geregelt ist, dass die Konsolidierungshilfe von der Bezirksregierung mit Wirkung für die Zukunft reduziert werden kann, soweit sie zum Haushaltsausgleich nicht mehr benötigt wird. Die Stadt Leverkusen selbst führte aus, dass die Darlegungen von Frau Ministerin Scharrenbach hinsichtlich der Problematik „Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes“ bei gleichzeitigem „Mittelerhalt und -verwendung aus dem Stärkungspakt“ aufgreifend, den Haushaltsausgleich auch ohne Inanspruchnahme von Konsolidierungshilfen des Landes wird darstellen können. Vor diesem Hintergrund wird die eingeplante Konsolidierungshilfe aus dem Stärkungspakt auf 0 Euro für das Jahr 2020 verringert.
  • Empfehlung: Soweit die Stadt Leverkusen darauf eingeht, wie der Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe des Landes erreicht werden soll, geht Frau Ministerin Scharrenbach davon aus, dass die von Seiten der Stadt Leverkusen – gegenüber dem Haushaltsentwurf 2020 – vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B nur ein Versehen sein kann, denn: es ist sicherlich politisch nicht vermittelbar, dass die Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes durch eine Belastung von Familien, Rentnerinnen und Rentner, kurzum der Wohnbevölkerung in Leverkusen gegenfinanziert werden soll.

Die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer einschließlich Stundung, Niederschlagung und Erlass obliegt in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der Abgabenordnung alleine den hebesatzberechtigten Gemeinden.

Unter Bezugnahme auf einen Erlass vom 24. Januar 2019 aus dem Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen an die Bezirksregierungen wurde dargelegt, dass eine Stärkungspaktkommune ihre Steuerhebesätze nicht abweichend von ihrem bisherigen Haushaltssanierungsfahrplan senken darf.

Eine Ausnahme hiervon kommt nur in Betracht, sofern

  • die betreffende Stärkungspaktkommune nicht überschuldet ist
  • sie den Haushaltsausgleich auch mit reduziertem Hebesatz durchgängig einhalten kann.

Die Prüfung, ob diese Umstände vorliegen und eine Senkung des Hebesatzes vertretbar ist, liegt bei der jeweiligen Bezirksregierung.

Nach der von der Bezirksregierung Köln vorgenommenen Darlegung, wird die Stadt Leverkusen weder im Haushaltsjahr 2020 noch in der mittelfristigen Finanzplanung überschuldet sein. Gemäß der weiteren Prüfung kommt die Bezirksregierung zu dem Ergebnis, dass die Stadt Leverkusen ihren Haushaltsausgleich auch mit reduziertem Hebesatz durchgängig wird einhalten können. Somit sind die mit Erlass vom 24. Januar 2019 formulierten Voraussetzungen im Zusammenhang mit – gegenüber dem bisherigen Haushaltssanierungsplan – abweichenden Steuerhebesätzen gegeben.

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