Landesliegenschaften aktivieren
Voraussetzung für das Bauen in Nordrhein-Westfalen ist, dass es genügend tatsächlich verfügbare Bauflächen gibt. Der Mangel an Bauland ist insbesondere in den Wachstumsräumen von Nordrhein-Westfalen ein gravierender Engpass in der Siedlungsentwicklung.
Vor dem Hintergrund nimmt die Landesregierung auch die eigenen Landesflächen in den Blick und baut erstmalig ein zentrales Liegenschaftsmanagement auf.
Das Land ist Eigentümerin einer Vielzahl von Flächen. Ein Teil dieses Grundvermögens wird zur Erledigung von Aufgaben des Landes nicht bzw. nicht mehr gebraucht. Es handelt sich unter anderem um Sonderliegenschaften verschiedener Ressorts, fiskalische Erbschaften und Flächen des Grundstücksfonds NRW. Daneben gibt es eine Vielzahl von nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen der Landesbetriebe.
Das zentrale Liegenschaftsmanagement verschafft der Landesverwaltung einen einfachen Überblick bei den entbehrlichen Flächen und Immobilien des Landes. Auf Basis einer Entwicklungsstrategie wird ein ressourceneffizienter Umgang mit diesem Teil des Grundvermögens des Landes erreicht und standortbezogene Chancen genutzt. Der Aufbau des Systems erfolgt in 2020 und setzt sich 2021 fort. Die Umsetzung einer verstärkten Entwicklung und Vermarktung soll 2021 beginnen.
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