
Sonderprogramm Luftfiltergeräte
Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen über 50 Millionen Euro sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm. Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen. Luftfiltergeräte ersetzen aber – wo sie gelten – nicht die AHA-L-Maßnahmen (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken/Atemschutz, Lüften).
Anträge konnten bis zum 15. Januar 2021 gestellt werden. Gefördert wurden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät. Auch Sporthallen konnten mithilfe des Programms ertüchtigt werden. Es ist uns gelungen, dass auch Vorhaben, die bereits seit dem 16. März 2020 begonnen worden sind, gefördert werden konnten. Mit der Förderung nimmt die Landesregierung gezielt Räumlichkeiten in den Fokus, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können.
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